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LAG Frauen- und Gleichstellungsbüros

Die Arbeit in kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbüros teilt sich in zwei große Aufgabengebiete, die auch als extern und intern bezeichnet werden. In manchen Kommunen werden beide Aufgaben in einem Frauen- und Gleichstellungsbüro gemeinsam wahrgenommen, in anderen gibt es dafür getrennte Einheiten.

Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte stehen – extern - den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartnerinnen zum Thema Gleichberechtigung zur Verfügung. Sie entwickeln Maßnahmen und Konzepte zum Abbau diskriminierender Strukturen. Sie leisten interdisziplinäre Netzwerkarbeit mit dem Ziel einer Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und sind für die lokalen Frauenprojekte die Schnittstelle in die Verwaltung. Die gesetzliche Grundlage für diesen Tätigkeitsbereich ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO § 4b) bzw. die Hessische Landkreisordnung (HKO § 4a).

Im internen Aufgabengebiet unterstützen die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten die Dienststellenleitung bei der Verwirklichung der tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter in der Verwaltung. Hier ist die gesetzliche Grundlage das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).

Laut Satzung der LAG hessischer Frauen- und Gleichstellungsbüros können solche Büros Mitglieder sein, die mindestens eine halbe Stelle für die Arbeit als Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung haben. Auf der Landkarte finden Sie die Frauen- und Gleichstellungsbüros verzeichnet, die Mitglied der LAG sind.

 

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