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AG Hessisches Gleichberechtigungsgesetz

Ziel des Hessischen Gleichberechtigungsgesetztes (HGlG) ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Dies bedeutet die Umsetzung des Prinzips des Gender Mainstreaming. Weitere Ziele sind die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.

Die Frauenbeauftragten in der AG HGlG tauschen sich darüber aus, wie das Gesetz in den Gemeinden, Städten, Landkreisen und weiteren unter das Gesetz fallende Institutionen umgesetzt wird. Aufgrund von Erfahrungswerten und Best-Practice-Beispielen entwickeln sie aus ihrer fachlichen Sicht Vorschläge und Arbeitshilfen für die tägliche Praxis.

Sie halten Kontakte sowohl zu nicht institutionalisierten Netzwerken, als auch zu politischen und frauenpolitischen Organisationen und Gruppierungen. Sie sind die Ansprechpartnerinnen des für das HGlG zuständigen Hessischen Sozialministeriums.

In den Prozesse der Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes im letzten Jahr hat sich die LAG Hessischer Frauenbüros aktiv eingebracht und hatte Änderungs- und Verbesserungsbedarfe formuliert, die aus Sicht der Frauenbeauftragten in den Gemeinden, Landkreisen und Städten wichtig gewesen sind.

Statements der Hessischen Frauenbüros zur Novellierung des HGlG (pdf)