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Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauen- und Gleichstellungsbüros

Verabschiedet am 20.07.2022 in Frankfurt am Main

Geschäftsordnung 2022

Präambel
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauen- und Gleichstellungsbüros (LAG) ist eine Selbstorganisation der hauptamtlich1 beschäftigten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aus den hessischen Frauen- und Gleichstellungsbüros mit den entsprechenden Aufgaben nach HGlG, HGO, HKO.
Die LAG versteht sich als politische Interessenvertretung für Chancengleichheit von Frauen und Mädchen und Geschlechtergerechtigkeit in den Kommunen, in den öffentlichen Verwaltungen und ihren Einrichtungen sowie auf der Landesebene.


1. Mitgliedschaft
1.1 Mitglied in der LAG können Frauen- und Gleichstellungsbüros in Hessen werden.
1.2 Eine Mitgliedsliste führen die amtierenden Sprecherinnen.
1.3 Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Büros ohne eigenes Budget kann der Beitrag erlassen werden.
1.4 Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr ist jeweils bis spätestens 30. Juni zu zahlen.
1.5 Wer nicht mehr Mitglied der LAG sein möchte, muss dies einer der amtierenden Sprecherinnen schriftlich zur Kenntnis geben.

2. LAG-Mitgliedsversammlungen
2.1 LAG-Mitgliedsversammlungen und Tagungen sollen jeweils mindestens zweimal jährlich stattfinden. Zu Beginn eines Jahres legt das Sprecherinnen-gremium die Termine fest und teilt diese mit. Sondertermine können bei Bedarf im laufenden Jahr einberufen werden.
2.2 Eingeladen wird drei Wochen vor dem Termin mit einer Agenda. Sondertermine können mit einer Ladungsfrist von einer Woche stattfinden.
2.3 Einmal jährlich legt das Sprecherinnengremium einen Kassenbericht vor.

3. Beschlussfähigkeit und Abstimmungen im Rahmen von LAG-Mitgliedsversammlungen
3.1 Stimmberechtigt sind die anwesenden Mitglieder nach Punkt 1.1.
Jedes Büro hat jeweils eine Stimme nach HGlG und eine Stimme nach HGO / HKO, sofern die rechtliche Grundlage der jeweiligen Arbeitsbereiche abgedeckt ist.
3.2 Anträge, Resolutionen und Stellungnahmen sind bei einfacher Stimmen-mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten angenommen.
3.3 Alle Anträge, Resolutionen und Stellungnahmen müssen allen Mitgliedern mindestens eine Woche vor der LAG-Mitgliedsversammlung schriftlich vorliegen. Dringlichkeitsanträge sind möglich.
3.4 Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten.

4. Sprecherinnengremium
4.1 Die LAG wählt zu ihrer Vertretung bis zu sechs Sprecherinnen. Die Wahl muss mit der Einladung auf der Agenda angekündigt werden.
4.2 Das Gremium soll sich aus Beauftragten aus dem Bereich HGO/HKO und aus dem Bereich HGlG zusammensetzen. Bei der Zusammensetzung des Sprecherinnengremiums soll außerdem berücksichtigt werden, dass Land- kreise und Kommunen unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Regie- rungsbezirke
vertreten sind. Wenn möglich sollten auch die unterschiedlichen AGs der LAG vertreten sein.
4.3 Sprecherinnen werden mit einfacher Stimmenmehrheit im Rahmen der LAG- Mitgliedsversammlung in geheimer Wahl gewählt. Auf Antrag kann auf geheime Wahl verzichtet werden, wenn dies einstimmig beschlossen wird.
4.4 Die Amtszeit der Sprecherinnen beträgt drei Jahre.
4.5 Eine unmittelbare Wiederwahl ist einmalig für weitere drei Jahre möglich. Nach einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Ausscheiden aus der Sprecherin- nenfunktion ist eine erneute Wahl möglich.
4.6 Die Abwahl von Sprecherinnen ist mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten möglich.


5. Zuständigkeiten, Kompetenzen und Aufgaben der Sprecherinnen
5.1 Das Sprecherinnengremium ist zuständig für die inhaltliche Vorbereitung der LAG-Mitgliedsversammlungen und Tagungen, die Moderation sowie für die Nachbereitung, Umsetzung und Veröffentlichung der Ergebnisse und Beschlüsse.
5.2 Aufgaben der Sprecherinnen sind insbesondere:
 Ansprechpartnerinnen für die Arbeitsgruppen sein
 im Intranet aktuelle Informationen, Ergebnisse der Arbeitsgruppen und Protokollen der Mitgliedsversammlungen und Tagungen zur Verfügung stellen
 Kooperationen mit Verbänden, Parteien, Gewerkschaften u. ä. auf Lan-
desebene und mit der hessischen Landesregierung
 Vertretung der LAG gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden und deren Gremien
 Stellungnahmen der LAG, in Kooperation der entsprechenden AGs der LAG, zu frauen- und gleichstellungspolitisch relevanten Themen abge- ben
 regelmäßiger Kontakt zur BAG
5.3 Die Sprecherinnen haben das Recht, über Ausgaben bis zu einer Summe von 1.000 € eigenständig zu entscheiden, wenn Dringlichkeit gegeben ist. Über ent- sprechende Beschlüsse wird bei der folgenden LAG-Mitgliedsversammlung Bericht erstattet.
5.4 Die Sprecherinnen können Aufgaben an die in der LAG vertretenen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten oder externe Fachpersonen delegieren.

6. Arbeitsgruppen der LAG
6.1 Arbeitsgruppen der LAG werden als Fachgremien bei Bedarf eingerichtet zu Themen, die von regionaler, hessen- bzw. bundesweiter frauen- und gleichstel- lungspolitischer Relevanz sind. Sie bereiten die Stellungnahmen der LAG zu diesen Themen vor.
6.2 Jede Arbeitsgruppe benennt mindestens eine Ansprechpartnerin und informiert die LAG und das Sprecherinnengremium kontinuierlich. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen fließen als eigenständige Tagesordnungspunkte in die LAG-Mitgliedsversammlungen ein.
6.3 Bei Bedarf entsenden die Arbeitsgruppen oder die LAG Delegierte in Fach-gremien, diese achten auf eine enge Abstimmung und Rückkopplung mit der LAG und den Sprecherinnen. Ergebnisse der Fachgremien fließen in die LAG-Mitgliedsversammlungen ein.


7. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt am heutigen Tag in Kraft.
Geändert in der Mitgliedsversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft am 20.07.2022 um 15.00 Uhr in Frankfurt.