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28.02.2012 - Stellungnahme VN-Behindertenrechtskonvention

Stellungnahme zum Entwurf des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen unserer Kooperationsbeziehungen hat uns das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen darum gebeten, aus unserer Sicht als Gleichstellungsexpertinnen den o. g. Entwurf zur Kenntnis zu nehmen.

Wir unterstützen die Stellungnahme des Hessischen Koordinationsbüros und des Hessischen Netzwerks behinderter Frauen, und möchten dabei auf folgende Punkte, die Frauen betreffen, besonders hinweisen:

Zu Kapitel 6 des Entwurfs des Hessischen Aktionsplans, Unterpunkt 6.3.1 Bestandsaufnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben:

In diesem Abschnitt wird festgestellt, dass unter den älteren schwerbehinderten Menschen besonders die Frauen von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Wenn eine solche Feststellung gemacht wird, sollte geprüft werden, ob dies auch für andere Altersgruppen gilt. Wenn ja, sollte zu Punkt 6.2 ein entsprechendes Grundsatzziel ergänzend aufgenommen werden. Die Erfahrung der hessischen Frauenbüros ist, dass Migrantinnen häufig noch zusätzliche Benachteiligungen erfahren. Es sollte geprüft werden, ob dies auch im Fall behinderter Migrantinnen gilt und ggf. zu einer Ergänzung der Zielformulierungen führen.

Wir unterstützen ausdrücklich die Anregung des Hessischen Koordinationsbüros und des Hessischen Netzwerks bei der Verfolgung des Grundsatzziels 12.2 – Aufbau und Auswertung geschlechtsspezifischer Statistiken –, die Daten zur Analyse des Arbeitsmarktes einzubeziehen.

Zu Kapitel 12 des Entwurfs des Hessischen Aktionsplans:

Frauen sind häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum. Wir teilen daher die Auffassung des Hessischen Koordinationsbüros und des Hessischen Netzwerks, dass der Artikel 16 der VN-Behindertenrechtskonvention, in dem es um Schutz vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch geht, für behinderte Frauen von besonderer Bedeutung ist. Er sollte daher, wie vorgeschlagen, in einem gesonderten Kapitel behandelt, oder als Grundlage für das Kapitel 12 explizit benannt werden.

Unter dieser Voraussetzung ist es positiv zu bewerten, dass im Kapitel 12 ein Schwerpunkt auf Gewaltprävention gelegt wird.

Da aber die Anerkennung einer mehrfachen Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderung sowohl im Artikel 6 als auch im Kapitel 12 des Entwurfs des Hessischen Aktionsplans eine herausragende Stellung einnimmt, wäre es begrüßenswert, wenn bei der Bestandsaufnahme eine genauere Analyse zugrunde gelegt und zu den Maßnahmen mehr gezielte Vorschläge gemacht würden, wie der Mehrfachdiskriminierung entgegengewirkt werden kann. So könnte z. B. die Landesregierung zu ihren geplanten Maßnahmen für eine stärkere Sensibilisierung für die Belange behinderter Frauen Stellung beziehen. Wie in der Präambel der VN-Konvention formuliert, entsteht Behinderung dann, „wenn Menschen mit Beeinträchtigungen auf einstellungs- und umweltbedingte Barrieren stoßen, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hindern“. Der Landesaktionsplan sollte Empfehlungen dafür geben, wie gegen diese einstellungs- und umweltbedingten Barrieren vorgegangen werden kann.

Freundliche Grüße
für die Sprecherinnen
Dr. Ute Giebhardt