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Forderungen für den Haushalt 2013
Finanzierung des Hilfesystems gegen Häusliche Gewalt - Offener Brief
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Staatsministerinnen
und Staatsminister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Gewalt, die Frauen und Kinder erleiden, verletzt das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit - jeden Tag und auch in Hessen.
Im September 2011 hat die hessische Landesregierung den zweiten Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt beschlossen, der von 15 Sachverständigen in der Arbeitsgemeinschaft „Häusliche Gewalt“ des Landespräventionsrates, darunter auch Vertreterinnen der LAG Hessischer Frauenbüros, erarbeitet wurde. Dem Beschluss lag eine gemeinsame Kabinettsvorlage des hessischen Justizministers, des Innenministers und des Sozialministers zugrunde. Sozialminister Stefan Grüttner sagte dazu unter anderem, dass „im Rahmen des Möglichen Maßnahmen gegen Häusliche Gewalt dauerhaft erhalten, erkennbare Lücken geschlossen und Planungsgrundlagen geschaffen werden, um die Versorgung Betroffener zu gewährleisten.“
Grundlage einer solchen am Bedarf orientierten, fachlich notwendigen Versorgung ist eine adäquate Finanzierung! Diese darf nicht nur anlässlich der Präsentation neuer Pläne in Aussicht gestellt, sondern muss von Beginn an mitgeplant werden und zur Verfügung stehen. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung - das Hilfesystem muss dementsprechend eine staatliche Pflichtaufgabe sein.
Wir fordern deshalb die Sicherstellung der Finanzierung des gesamten Hilfesystems bei häuslicher Gewalt: Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Notrufe, Interventionsstellen und Täterarbeit. All diese Einrichtungen und Angebote müssen nicht nur für Betroffene in Ballungsräumen, sondern auch in den ländlichen Gebieten gut erreich-
bar sein. Frauen müssen für sich und ihre Kinder das Frauenhaus wählen können, in dem sie Zu-flucht finden. Die regelhafte Installierung von Interventionsstellen und das pro-aktive Zugehen auf Gewaltbetroffene und Täter sind notwendig. In allen Einrichtungen ist eine professionelle Arbeit durch qualifizierte Beschäftigte erforderlich.
Es muss ein angemessenes Angebot für Schutz, Beratung und Unterstützung in Fällen von Häus-licher Gewalt geben. Statt finanzieller Einschnitte, die zu Lasten der betroffenen Frauen, Kinder und Jugendlichen gehen und mit einer hohen Belastung der Mitarbeiterinnen verbunden sind, muss die Finanzierung verbessert werden.
Folgende Bereiche des Hilfesystems benötigen dringend umfangreichere finanzielle Unterstützung:
Präventionsarbeit für Frauen
Interventionsstellen sind Fachberatungsstellen als Teil des Hilfesystems bei Häuslicher Gewalt. Bei einem Polizeieinsatz wegen Häuslicher Gewalt oder Anzeigenerstattung wird die Frau über die Möglichkeit einer Beratung durch eine Interventionsstelle informiert. Mit einer Einwilligungserklärung erteilt sie ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme durch die Interventionsstelle (pro-aktive Kontaktaufnahme). Pro-aktive Beratung ist eine schnelle erste Hilfe zur Selbsthilfe. Sie erreicht betroffene Frauen in einer akuten Krisensituation und trägt dazu bei, dass die Gewaltspirale früh-zeitiger beendet werden kann. In der Folge können auch mögliche weitere Polizeieinsätze vermie-den werden. Daher muss Interventionsarbeit über die Finanzierung der Modellprojekte hinaus durch das Land Hessen gefördert werden, um die entsprechenden Lücken zu schließen.
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Das Miterleben Häuslicher Gewalt bedeutet für Kinder und Jugendliche oft über Jahre das Auf-wachsen mit einer Vielzahl von Belastungsfaktoren und eine mögliche Traumatisierung. Hier be-steht großer Unterstützungsbedarf für die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Die im Miterleben der Häuslichen Gewalt gemachten Erfahrungen und damit einhergehende längerfristige Nachwir-kungen gefährden die seelische Gesundheit sowie die positive Gesamtentwicklung. Auch die Un-terstützungs- und Hilfesysteme werden hierdurch langfristig mehr belastet. Mädchen und Jungen muss die Möglichkeit gegeben werden, das Erlebte zu verarbeiten und Abstand von der gewaltge-prägten Familiensituation zu finden. Dies ist auch hinsichtlich einer eigenen zukünftigen Familien-gründung von Bedeutung.
Täterarbeit
Täterarbeit kann ein Ansatz zur Vermeidung von häuslicher Gewalt sein. Fachberatungsstellen bieten neben Beratungen Anti-Gewalt-Programme an, die die Täter dazu bringen sollen, sich ihrem Verhalten zu stellen und gewaltfreie Lebensalternativen aufzeigen. Diese Arbeit ist eine wichtige Ergänzung zur Arbeit für die Frauen, Kinder und Jugendlichen, darf aber nicht zu finanziellen Lasten der Angebote für diese gehen. Daher ist eine davon losgelöste, bedarfsgerechte Finanzierung die-ses relativ neuen Bereichs des Hilfesystems unabdingbar.
Fazit
Die Arbeit in Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen stellt in mehrfacher Hinsicht hohe Anfor-derungen an die Mitarbeiterinnen. Hierzu müssen zuverlässig personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Erfüllung dieser sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung ist gemäß Grundgesetz § 2 Absatz 2 gesetzlicher Auftrag.
Freundliche Grüße
für die Sprecherinnen
Christa Winter, Marburg
Dr. Ute Giebhardt, Kassel