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28.01.2013 - Stellungnahme zu verschienden Gesetzentwürfen zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergabe öffentlicher Aufträge  

 

Stellungnahme zu :

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue, Mindestentgelt und fairem Wettbewerb bei öffentlichen Auf-tragsvergaben (Hessisches Tariftreue-und Vergabegesetz, HTVG) -Drucks. 18/6268

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Tariftreue-und Vergabegesetz) -Drucks. 18/6291

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Förderung der mittel-ständischen Wirtschaft und zur Vergabe öffent-licher Aufträge
-Drucks. 18/6492

Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge -Drucks. 18/6523

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Gelegenheit, als Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros zu den vorliegenden Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen.

Grundsätzlich sollte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, für deren Durchführung Steuergelder aufgewendet werden, die Chance genutzt werden, den Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes ins Wirtschaftsleben zu tragen.
Daher sind Regelungen zu begrüßen, die soziale Anforderungen zu einem Kriterium der Auswahl für die Auftragsvergabe machen und es so ermöglichen, ein Engagement von Unternehmen in diesem Bereich zu honorieren.

Wir begrüßen daher, wenn Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, ggf. über Frauenförderpläne bei der Entscheidung über einen Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag zu berücksichtigen sind. Gleiches gilt für Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Entgeltgleichheit. Diese ist aus unserer Sicht in einem Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge konkret zu verankern. Das sollte weitergehend als über die bloße Nennung der entsprechenden ILO-Kernarbeitsnorm, wie sie in einem Teil der Entwürfe enthalten ist, geschehen. Nach wie vor bestehen gravierende Entgeltungleichheiten zwischen Männern und Frauen, die dringend abgebaut werden müssen. Um hier voran zu kommen, sollte gegenüber den Unternehmen benannt werden, dass dies für die öffentliche Hand ein wichtige Fragestellung ist, die über Analyseinstrumente wie Logib-D oder eg-check konkret angegangen werden kann und sollte.

Ein weiteres Element der etablierten Arbeitsmarktstruktur, das sich stark zu Unguns-ten von Frauen auswirkt, ist der Einsatz von prekärer Beschäftigung, insbesondere von Minijobs. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden häufig dazu genutzt, Tarifnormen zu unterlaufen. Es sollte daher sichergestellt werden, dass Unterneh-men, die öffentliche Aufträge ausführen, dies mit sozialversicherungspflichtigen Be-schäftigungsverhältnissen tun, und davon nur im Ausnahmefall abgewichen wird.

Diese Punkte sollten Gegenstand der jeweils vorgesehen Nachweise und Kontrollen sein.


Freundliche Grüße

für die Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros

 

Dr. Ute Giebhardt