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05.03.2015 - Pressemitteilung zum Internationalen Frauentag am 8. März

Forderungen für eine angemessenere Versorgung von weiblichen Flüchtlingen

Auch wenn alle Kommunen und Landkreise derzeit mit der Versorgung von Flüchtlingen vor einer großen Herausforderung stehen, muss versucht werden, die besondere Situation bzw. die besonderen Belastungen von weiblichen Flüchtlingen zu berücksichtigen. Darauf macht die LAG Hessischer Frauenbüros anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März aufmerksam.

Die LAG hat Forderungen für eine angemessen Versorgung von weiblichen Flüchtlingen formuliert. Dabei geht es einerseits darum, sich klarzumachen, dass Frauen auf der Flucht besonderen Belastungen ausgesetzt gewesen sein können, die sich nicht durch die Gegebenheiten hier fortsetzen dürfen. Andererseits können sich an das Ankommen hier neben der Hoffnung auf Si-cherheit auch die auf größere Freiheit und mehr Rechte für Frauen knüpfen, als sie in manchen Herkunftsländern gegeben sind. Frauenspezifische Fluchtgründe müssen anerkannt werden. Für viele Probleme gibt es keine vorgefertigten Lösungen. Es geht darum, dass die, die professionell oder ehrenamtlich mit den Flüchtlingen und in deren Interesse arbeiten, auf unterschiedliche Bedürfnisse der Flüchtlinge eingehen können und im Prozess eine bessere Versorgung und Integration erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass das Land Hessen den Kommunen die Mittel in voller Höhe zurückerstattet, die dafür benötigt werden.

Die zwei dringlichsten Forderungen sind für die LAG:

  • Die Schaffung geschützter Räume und von Rückzugsmöglichkeiten für Frauen. Diese muss es geben, damit die Frauen beginnen können, das Erlittene zu überwinden und für sich und ggf. ihre Kinder eine Perspektive zu entwickeln, sei es für ein Leben hier oder auch bei Rückkehr in das Land, aus dem sie geflohen sind.
  • Für Frauen, die Gewalterfahrungen durchleben mussten, muss der Zugang zum Hilfesystem sichergestellt werden. Dazu gehört, dass ausgebildete Dolmetscherinnen und Dolmetscher für das Hilfesystem kostenfrei zur Verfügung stehen, bzw. die Kostenübernahme geregelt ist.

Als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sehen sich die in der LAG organisierten Büros für alle Frauen zuständig, die in den hessischen Kommunen leben, auch und gerade für die in existentiell schwierigen Situationen, wie eine Flucht bzw. die Asylsuche sie darstellt. Die LAG fordert daher alle Zuständigen in Bund, Land und Kommune auf, die besondere Situation von Frauen, die als Flüchtlinge zu uns kommen zu berücksichtigen und die Hilfe angemessen zu gestalten.

Die Landesarbeitsgemeinschaft hessischer Frauenbüros ist ein Zusammenschluss kommunaler Frauenbüros, und zwar sowohl, was die Arbeit für die Bürgerinnen betrifft, als auch für die Gleichstellungsarbeit in den Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen. Die LAG bezieht Stellung zu Vorhaben und Gesetzesinitiativen der Landesregierung, greift aktuelle Themen und Entwicklungen in Positionspapieren und durch Fachtagungen auf und kooperiert mit einem breiten Netzwerk an Gremien und Verbänden, um Gleichstellungspolitik voran zu bringen.

Forderungen für eine angemessenere Versorgung von weiblichen Flüchtlingen (pdf)