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03.06.2015 - Solidarität mit den Streikenden: Die Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros unterstützt uneingeschränkt die aktuelle Forderung nach Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte setzen sich schon seit vielen Jahren mit Nachdruck dafür ein, dass Menschen, die in sozialen Berufen arbeiten, mehr gesellschaftliche Wertschätzung erhalten und vor allem auch entsprechend bezahlt werden. Der Frauenanteil an den Sozialberufen ist sehr hoch. Insofern geht es bei den aktuellen Forderungen um eine angemessene Bezahlung von sehr vielen Frauen und damit um mehr Geschlechtergerechtigkeit.

In nahezu allen Landesgesetzten zur Chancengleichheit sind Passagen aufgenommen, die auf Verbesserungen für sogenannte „typische Frauenberufe“ abzielen. So werden die öffentlichen Arbeitgeberinnen in Hessen im § 5 Abs. 6 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes dazu verpflichtet, in verbindlich aufzustellenden Plänen zur Förderung von Frauen „ (…) Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zur Aufwertung von Tätigkeiten an überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplätzen, soweit dies erforderlich ist, um einen dem Gleichberechtigungsgrundsatz widersprechenden Zustand zu beseitigen“ vorzusehen. Dies bleibt nach wie vor eine notwendige gesetzliche Vorgabe, solange wie bisher Arbeit von Frauen unterbezahlt ist.

Über die Bewertung von Arbeit ist mittlerweile viel geforscht und veröffentlicht worden. Unter der Überschrift „Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit“ wird gerade auch von den Kolleginnen innerhalb der Gewerkschaften schon lange gefordert, dass für die Bewertung von Arbeit auch im öffentlichen Dienst andere und vor allem passende Bewertungskriterien zugrunde gelegt werden müssen. Bisher werden im TVöD Bewertungskriterien herangezogen, bei denen die sozialen Berufe weiterhin benachteiligt werden. Vergleicht man etwa die „Tätigkeitsmerkmale“ einer „staatlich anerkannte Erzieherin“ mit einem „geprüften Bautechniker“, die „besonders schwierige Tätigkeiten“ ausführen bzw. „schwierige Aufgaben“ zu erfüllen haben, so zeigt sich, dass die Erzieherin mit einer Eingruppierung nach S8 (was ja längst nicht alle verdienen) um einige hundert Euro monatlich schlechter bezahlt wird als der Kollege in der Entgeltgruppe 10. Diese Schieflage muss endlich beseitigt werden.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros fordert beide Tarifpartner auf, sich umgehend zusammenzusetzen mit dem Ziel, den gesellschaftlichen Status und das Entgeltniveau der Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst zu verbessern.