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AG der Landkreisfrauenbeauftragten

Die AG der Landkreisfrauenbeauftragten beschäftigt sich mit der Umsetzung der Pflichtaufgabe der Gleichberechtigung von Frau und Mann nach Artikel 3 Grundgesetz und der Hessischen Landkreisordnung (HKO) § 4a.

Die besonderen Rahmenbedingungen der Landkreise sind durch die unterschiedlichen regionalen Begebenheiten beispielsweise „Flächenlandkreis“ mit einer Vielzahl von Gemeinden und Städten, große Bereiche mit ländlichen Räumen, dezentrale Struktur oder eher Nähe zum Rhein-Main Ballungsgebiet geprägt. Diese unterscheiden sich deutlich von den Strukturen von Städten und Gemeinden. Dies erfordert angepasste Aktions- und Veranstaltungsformen sowie ein ausgeprägtes Agieren in Netzwerken mit einer Vielzahl von Kooperationspartnerinnen und -partnern auf Kreisebene.

In der AG werden sowohl regional unterschiedliche Lebensbedingungen von Frauen beraten, als auch allgemeine Entwicklungen und einzelne unterstützende Angebote in den Landkreisen. Ziel ist es, über den kollegialen Austausch Projekte vor Ort anzustoßen und auch überregional voran zu bringen. Themen sind unter anderem Öffentlicher Personennahverkehr, Kommunalisierung oder interkommunale Zusammenarbeit.

Stellung, Aufgaben und Selbstverständnis der Frauenbeauftragten der Hessischen Landkreise (pdf)