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Die LAG Hessischer Frauenbüros begrüßt die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes und die Konkretisierungen des Gesetzentwurfes.
Das Hinwirken auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit der pädagogischen Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten und anderen Institutionen und Tagespflegepersonen bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in den Paragraphen 26 und 27 wird auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplanes positiv bewertet.
Die Konkretisierungen zum Kostenausgleich zwischen den Gemeinden bei Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes außerhalb der Wohngemeinde in § 28 halten wir für notwendig, sehen aber auch andererseits aufgrund der gravierenden finanziellen Probleme der Kommunen, dass sich die Landesebene vermehrt für die Unterstützung von Kinderbetreuung verpflichten muss. Dies auch insbesondere deswegen, weil das Hessische Gleichberechtigungsgesetz die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Ziel hat, die unter anderem durch ein umfassendes Kinderbetreuungsangebot verwirklicht werden kann.
Die LAG der Hessischen Frauenbüros als Zusammenschluss von Frauenbeauftragten in den Kommunen bewertet positiv, dass in § 35 junge Menschen auf dem Hintergrund ihrer geschlechtsspezifischen, sozialen sowie kulturellen Lebenslagen bei der Entwicklung von Bildungsangeboten beteiligt werden sollen.
Perspektivisch ist eine Aktualisierung des Gesetzes über 2013 hinaus unabdingbar angepasst an die demografische und gesellschaftliche Entwicklung.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Czymai
gez. Bärbel Scheid
Die Sprecherinnen der LAG Hessischer Frauenbüros
Wiesbaden, Oktober 2011