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21.03.2012 - Equal Pay Day am 23. März 2012

Equal Pay Day am 23. März 2012 – Ungleiche Entlohnung führt auch zu ungleichen Rentenansprüchen

Die Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros warnt anlässlich des Equal Pay Day am 23. März davor, dass nicht nur ein massive Lücke („Gap“) zwischen den aktuellen Verdiensten von Frauen und Männern besteht, sondern diese Lücke bei den Rentenansprüchen noch größer ist und sein wird.

Der Termin des Equal Pay Day steht symbolisch für die Zeit, die Frauen über den Jahreswechsel hinaus länger arbeiten müssten, um an den Vorjahresverdienst der Männer heranzukommen. In Deutschland liegt die Lohnlücke seit Jahren fast unverändert bei 23%. Für die gesamte EU war der Equal Pay Day bereits am 2. März (Pay Gap von 17%), das zeigt noch mal ganz deutlich, wie weit hinten Deutschland bei der Entgeltgleichheit liegt. Und es heißt im Klartext: Die gesetzlich festgelegte Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist immer noch nicht in der Realität angekommen. Frauen verdienen immer noch deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen.

Warum dies so ist, wurde zahlreich analysiert. Einer der wichtigsten Gründe ist die Aufteilung des Bildungs- und Arbeitsmarktsystems in geschlechtsspezifische Berufe und Branchen. Frauen sind dabei vornehmlich dort tätig, wo schlechtere Verdienst- und Karrierechancen zu finden sind. Ein weiterer Erklärungsansatz für geringere Verdienste von Frauen ist die bestehende geschlechtsspezifische Arbeitsteilung innerhalb der Familien: Frauen übernehmen immer noch die Hauptverantwortung für Haushalt, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Dadurch haben sie mehr und längere Zeiten der Erwerbsunterbrechung und Phasen der Teilzeitarbeit, während Männer dem Arbeitsmarkt häufig völlig uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Die Versorgung einer ganzen Familie über einen männlichen Hauptverdiener ist dabei immer weniger der Regelfall, die steuerliche Begünstigungen von Minijobs und das Ehegattensplitting setzen aber weiterhin falsche Anreize. Minijobs und geringfügige Beschäftigung führen meist nicht nur in Karrieresackgassen, sondern haben auch massive Konsequenzen für die späteren Rentenbezüge von Frauen. Denn wie der in 2011 veröffentlichte Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt, wird in der Lebenslaufperspektive das „Gender Pay Gap“ zum „Gender Pension Gap“: Die im Gleichstellungsbericht aufgeführten Daten zeigen, dass Frauen zum Stichtag 31.12.2008 aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 539 € im Monat hatten, Männer dagegen 1025 €. Somit liegt der Gender Pension Gap mit 47 Prozent wesentlich höher als der Gender Pay Gap mit 23 Prozent.

Wie im Gutachten der Sachverständigenkommission zum Gleichstellungsbericht gefordert, müssen daher auf gesetzlicher Ebene Fehlanreize beseitigt werden. Gleichzeitig arbeiten die hessischen Frauenbüros in vielen regionalen und lokalen Bündnissen daran mit, bessere Arbeitsbedingungen und Verdienstchancen für Frauen zu schaffen. Auf Landesebene wurde im Februar bei einer großen Tagung mit dem Titel „Gemeinsam mehr Bewegen“ die Vernetzung mit den jobcentern vorangebracht.

Die Landesarbeitsgemeinschaft – LAG – hessischer Frauenbüros ist ein Zusammenschluss kommunaler Frauenbüros, und zwar sowohl, was die Arbeit für die Bürgerinnen betrifft, als auch für die Gleichstellungsarbeit in den Stadt- und Kreisverwaltungen. Die LAG bezieht Stellung zu Vorhaben und Gesetzesinitiativen der Landesregierung, greift aktuelle Themen und Entwicklungen durch Fachtagungen auf und kooperiert mit einem breiten Netzwerk an Gremien und Verbänden, um Gleichstellungspolitik voran zu bringen.

Weitere Infos zum Thema Gender Pay Gap: www.equalpayday.de

Erster Gleichstellungsbericht - Neue Wege-Gleiche Chancen - Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf. Online abrufbar unter: www.gleichstellungsbericht.de